Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, wer der Züchter eines Fohlens ist, wenn derjenige, bei dem eine in fremdem Eigentum stehende Stute untergestellt ist, diese entsprechend einer Vereinbarung mit der Eigentümerin der Stute auf seine Kosten decken und die befruchtete Eizelle im Wege des Embryotransfers in eine ihm gehörende Austragungsstute einsetzen lässt.
Der Sachverhalt
Die Klägerin ist Eigentümerin des höchst erfolgreichen Dressurpferdes "Weihegold".