Pferdeeinstellungsvertrag – BGH entscheidet über Kündigungsfrist von acht (8) Wochen zum Monatsende

In einem sogenannten Pferdepensionsvertrag hält eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die eine beiderseitige Kündigungsfrist von acht Wochen zum Monatsende vorsieht, grundsätzlich der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB stand ( Urteil vom 02.10.2019 AZ XII ZR 8/19)

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