Ab 16.02.1015 wird Sie Frau Rechtsanwältin Birgit Löbmann unter anderem in den Bereichen Familienrecht, Mietrecht, Baurecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht betreuen.

Der Bundesgerichtshof hat einen Zahlungsanspruch für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen gegenüber dem Mieter bestätigt, sofern der Mietvertrag eine entsprechende Regelung vorsieht.

Pressemitteilung Nr. 6/2015 Bundesgerichtshof Urteil vom 16. Januar 2015 – V ZR 110/14

Die Parteien sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus in Brandenburg. Die Kläger wohnen im ersten Stock, die Beklagten im Erdgeschoss. Die Balkone der Wohnungen liegen übereinander. Die Beklagten sind Raucher und nutzen den Balkon mehrmals am Tag zum Rauchen, wobei der Umfang des täglichen Zigarettenkonsums streitig ist. Die Kläger fühlen sich als Nichtraucher durch den von dem Balkon aufsteigenden Tabakrauch gestört und verlangen deshalb von den Beklagten, das Rauchen auf dem Balkon während bestimmter Stunden zu unterlassen.

Pressemitteilung Nr. 63/13 Bundesarbeitsgericht Urteil des 8. Senats
vom 17.10.2013 - 8 AZR 742/12 -

Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so ist weder die Kündigung selbst noch ein "Festhalten" an der Kündigung Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts.