Der Kindesunterhalt wird ab 01. August 2015 höher …

Die Antwort auf die Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge zu Beginn des Jahres 2015 ist nunmehr die Anhebung der einzelnen Unterhaltsansprüche für Kinder gemäß „Düsseldorfer Tabelle Stand 01. August 2015“.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/Duesseldorfer-Tabelle-01-08-2015-Anmerkung2.pdf

 Im Durchschnitt erhöhen sich die einzelnen Unterhaltsbeträge um 10 € bis 20 € monatlich.

 Gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld um jeweils monatlich 4,00 € rückwirkend zum 01.01.2015. Bei der Unterhaltsberechnung ist für das Jahr 2015 allerdings noch von den bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 € für das erste und zweite Kind; 190,00 € für das dritte Kind und 215,00 € für jedes weitere Kind) auszugehen.

Bestehende Unterhaltsurkunden behalten ihre Gültigkeit. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Unterhaltsbeträge trotz bestehender Unterhaltsurkunden automatisch erhöhen, sofern nicht feste Unterhaltsbeträge beurkundet sind (z.B. weil der Unterhaltsverpflichtete nicht vollständig leistungsfähig ist).

Sofern Sie sich im Hinblick auf eine bestehende Unterhaltsverpflichtung oder ein Unterhaltsrecht unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, für eine individuelle Überprüfung bestehender Unterhaltsurkunden und/oder der Neuberechnung des Unterhalts einen Beratungstermin mit Ihrem Rechtsanwalt zu vereinbaren.

 

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