Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 12.01.2017 AZ III ZR 4/16 - auch auf unserer Homepage veröffentlicht – zu den Haftungsgrundsätzen und zur Beweislast Stellung genommen, wenn ein Pferd in einem Pensionsstall einen Schaden erleidet.

Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal hat nun in dem nachfolgenden Urteil vom 23.04.2018 einen Pensionsstallbetreiber zum Schadensersatz für ein dort verstorbenes    ( einjähriges ) Pferd eben unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH – Rechtsprechung verurteilt.

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